Für die Impfung gegen die sogenannte Schweinegrippe darf sowohl von gesetzlich als auch von privat versicherten Patienten vom Arzt keine Bezahlung verlangt werden. Denn die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherer (PKV) zahlen beide in die auf Länderebene eingerichteten Fonds zur Finanzierung der Impfung. Aus diesen Fonds werden die Ärzte für die Impfung bezahlt. Deshalb dürfen sie auch Privatversicherten keine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stellen. Außerdem werden die Ärzte bei der Durchführung der Impfung als Helfer im Rahmen der hoheitlichen Gefahrenabwehr tätig, sodass keine ärztliche Leistung im Sinne der GOÄ vorliegt.
Dr. Alexander T. Schäfer www.atsrecht.de
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
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