Was hilft schnell und zuverlässig bei unreiner Haut?

Nicht nur Jugendliche leiden unter Pickeln, Akne und Mitessern, immer mehr Erwachsene sind mittlerweile von unreiner Haut betroffen.

Ein Pickel erscheint meistens dann, wenn man ihn als extrem störend empfindet. Zum Beispiel bei einer bevorstehenden Party, einem Bewerbungsgespräch oder vor einem Date. Drohende Vorboten der ungeliebten Pickel sind Schwellungen, Rötungen und Druckempfindlichkeit.

Heutzutage gibt es die verschiedensten Pflegeprodukte, um unreine und problematische Haut zu behandeln. Wird das Gesicht regelmäßig behandelt, dann sind die Erfolge sehr gut. Für viele junge Männer ist die Hautpflege mit Gesichtswasser und Hautcreme allerdings meistens eher uncool.

Ein schneller Helfer ist der antibakterielle Abdeckstift
Mithilfe eines Abdeckstifts verschwinden Mitesser und Pickel. Manche der Stifte haben neben der optischen Abdeckung auch noch heilende und antibakterielle Effekte. Wird der Abdeckstift früh genug angewendet, so besteht die Möglichkeit, dass Pickel schon im Kein erstickt werden. Bei der Auswahl des richtigen Stiftes sollte darauf geachtet werden, dass die Farbe dem eigenen Hautton entspricht.

Heilerde ist ein altes Hausmittel gegen Pickel
Eine unreine Haut kann durch regelmäßige Heilerde-Packungen positiv beeinflusst werden. Die Heilerde wird mit Teesorten, Wasser oder Essigwasser zu einer streichfähigen Creme vermischt und anschließend auf die Haut aufgetragen. Nach 20 Minuten wird sie wieder mit warmem Wasser abgewaschen.

Teebaumöl gegen Hautunreinheiten
Teebaumöl besitzt eine keimtötende Wirkung und kann vielseitig eingesetzt werden.

Vitamine, Spurenelemente und Mineralstoffe helfen von Innen
Treten Akne, unreine Haut und Mitesser bei jungen Menschen auf, so hat dieses meistens eine hormonelle Ursache und das Phänomen verschwindet nach einiger Zeit von ganz alleine. Leiden Erwachsene an einer Form von Akne, so kann eine hohe Dosis von Vitamin A helfen, diese sollte aber nur unter ärztliche Beobachtung eingenommen werden. Da Vitamin E den Vitamin A-Abbau verlangsamt, ist es sinnvoll diesen gemeinsam mit Vitamin A einzunehmen.

Zink hat bei unreiner Haut eine wohltuende Wirkung und sollte zusammen mit Selen eingenommen werden.

Magnesium und das Vitamin B6 haben eine positive Wirkung bei prämenstrueller Akne.

Nahrungsmittel können unreine Haut begünstigen
Bei unreiner Haut sollten gehärtete und gesättigte Fette nur selten verzehrt werden. Enthalten sind diese Fette beispielsweise in folgenden Lebensmitteln: Margarine, Schokolade, Käse, Butter, industriell verarbeiteten Backwaren und Vollmilch. Fettige und salzige Lebensmittel haben ebenfalls einen negativen Einfluss auf die Haut, vermieden werden sollten auch Erdnüsse, Zucker, Weißmehl, Mandeln und Zucker.

Vollkornprodukte, Fisch, rohes Gemüse, Meeresfrüchte und frisches Obst hingegen wirken sich positiv auf die Haut aus.

Pickel niemals selber ausdrücken
Diese Warnung wird immer wieder ausgesprochen. Beachtet man jedoch einige Maßnahmen, dann können Pickel auch selber eliminiert werden. Wichtig ist nicht mit Gewalt vorzugehen und sauber zu arbeiten. Unter Umständen entsteht nach dem Ausdrücken eine rote Stelle, was aber als akzeptabler erscheint als schwarzen Stipsen oder gelbe Pfropfen. Vor dem Entfernen müssen die Hände und das Gesicht gut gewaschen werden. Dann können die Pickel mit einer desinfizierten Nadel angestochen werden, aber auf keinen Fall zu tief. Der Pickel kann jetzt mit Toilettenpapier oder einem Haushaltstuch ausgedrückt werden. Tritt klare Flüssigkeit oder Blut sollte, sofort abbrechen. Jetzt muss die Stelle noch desinfiziert werden.

Bei starker Akne ist es aber auf jeden Fall ratsam eine Kosmetikerin oder einen Hautarzt aufzusuchen.

Sauerstoffdurchlässigkeit und Wassergehalt von Kontaktlinsen

Mindestens jeder zweite Deutsche ist auf eine Sehhilfe angewiesen. Aber nur 5 Prozent der Bevölkerung trägt Kontaktlinsen. Zum Teil liegt das an einigen Mythen rund um die kleinen Sehhilfen, die sie in ein schlechtes Licht rücken. Ein Mythos hält sich dabei hartnäckig: mit Kontaktlinsen trocknen die Augen aus. Das stimmt so aber nicht mehr. Um mit diesem Mythos endgültig aufzuräumen, ist es wichtig zu klären, was es mit der Sauerstoffdurchlässigkeit und dem Wassergehalt von Kontaktlinsen auf sich hat.

Sauerstoffdurchlässigkeit
Die Hornhaut wird allein über die Luft mit Sauerstoff versorgt, um die Lichtdurchlässigkeit nicht einzuschränken. Gerade weiche Kontaktlinsen verhindern jedoch, dass Luft direkt an die Hornhaut gelangt, da die Linsen die komplette Fläche der Hornhaut bedecken und das Material weicher Linsen weniger gasdurchlässig ist als das formstabiler. Gelangt dadurch nicht genügend Sauerstoff an die Hornhaut, kann dies zu enormen Veränderungen führen. Die Hornhaut kann an Stabilität und Regenerationsfähigkeit verlieren und anschwellen. Daher ist es prinzipiell wichtig auf eine hohe Sauerstoffdurchlässigkeit zu achten. Wie viel Sauerstoff durch die Kontaktlinse an die Hornhaut gelangen kann, wird über den so genannten Dk-Wert angegeben. Höhere Dk-Werte stehen für eine größere Sauerstoffdurchlässigkeit. Während formstabile Linsen einen Dk-Wert zwischen 18 und 210 aufweisen, bringen es herkömmliche weiche Kontaktlinsen meist auf einen Wert zwischen 9 und 30. Der genaue Dk-Wert bei weichen Kontaktlinsen ist abhängig vom Wassergehalt.

Wassergehalt
Der Wassergehalt weicher Kontaktlinsen wird in Prozent angegeben. Je höher der Wassergehalt, desto mehr Sauerstoff gelangt an die Hornhaut. Demnach steht ein Wassergehalt von 50 bis 75 Prozent für eine hohe Sauerstoffdurchlässigkeit. Von den meisten Kontaktlinsenträgern wird das als angenehm empfunden. Menschen mit eher trockenen Augen, werden damit jedoch nicht klar kommen, so paradox das klingt. Die Kontaktlinsen sind bestrebt diesen hohen Wassergehalt aufrecht zu erhalten. Da viel Wasser jedoch verdunstet, entziehen sie dem Tränenfilm Flüssigkeit und die Augen werden noch trockener. Und von dieser Tatsache kommt der Mythos, dass die Augen durch Kontaktlinsen generell austrocknen. Mit den heutigen Möglichkeiten können jedoch auch Menschen mit trockenen Augen weiche Kontaktlinsen tragen. Die Lösung sind Silikon-Hydrogel-Linsen.

Silikon-Hydrogel-Linsen
Diese Kontaktlinsen bestehen aus einem Material, das Wasser bindet und damit dem Tränenfilm keine Flüssigkeit entzieht. Gleichzeitig weisen sie eine sehr hohe Sauerstoffdurchlässigkeit auf, sodass sie sogar 30 Tage und Nächte durch getragen werden können, ohne die Hornhaut zu gefährden. Welche Kontaktlinsen für Sie nun am besten geeignet sind, hängt von vielen Faktoren ab. Eine individuelle Anpassung ist daher unumgänglich.

Was hilft Ihnen?

Was hilft Ihnen? Das ist der neue Slogan des Ratgeberportals www.was-hilft-mir.com

Das Portal bieten die Möglichkeit, seine Erfahrungen mit anderen Menschen zu teilen. Bewertet werden können Medikamente, Behandlungen, Alternative Theapie, Haumittel und auch Operation. Wer einen Beitrag leistet, hilft anderen mit seiner Erfahrung.

Das Ziel ist es, den Menschen ganzheitlich zu betrachten. Was dem einen hilft, muss dem anderen nicht unbedingt auch helfen. Jeder Mensch ist individuell und jedes Mittel hat seine Berechtigung, wenn es positiv wirkt. Dabei ist der auch der oft genannte Placebo-Effekt, der die Selbstheilungskräfte eines Menschen aktivieren kann, nicht zu unterschätzen. Nicht umsonst heißt es: „Glaube versetzt Berge“. Diesen Ansatz verfolgt das neue Portal.

Was hilft mir? Das neue Ratgeberportal

So ist es eben auch legitim, dass jemand darüber berichtet, dass er mit einem Philipinischer Geistheiler bei einer Fersenbeinfraktur gute Erfahrungen gemacht hat –> Was hilft bei einerFersenbeinfraktur?

Ebenso ist es legitim, bei einer Depression Reiki auszuprobieren und seine Erfahrung zu mitzuteilen. –> Was hilft bei einer Depression?

Das Portal lebt davon, dass möglichst viele Menschen Ihre Erfahrungen teilen. Deshalb die Frage, was hilft Ihnen?

Für den Notfall vorsorgen

Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann die Situation auftreten, dass man den eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Deshalb sollte jeder im Vorfeld die nötige Zeit aufbringen und über solche Situationen mit Freunden und Familien sprechen. Das Portal www.miomedi.de stellt in Zusammenarbeit mit Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer drei Vorlagen zur Verfügung: Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Vorlagen sind editierbar und lassen sich ausdrucken.

Hier können Sie die Vorlagen bekommen:  Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung und Patientenverfügung

Schweinegrippe-Impfung ist für Patienten kostenlos!

Für die Impfung gegen die sogenannte Schweinegrippe darf sowohl von gesetzlich als auch von privat versicherten Patienten vom Arzt keine Bezahlung verlangt werden. Denn die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherer (PKV) zahlen beide in die auf Länderebene eingerichteten Fonds zur Finanzierung der Impfung. Aus diesen Fonds werden die Ärzte für die Impfung bezahlt. Deshalb dürfen sie auch Privatversicherten keine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stellen. Außerdem werden die Ärzte bei der Durchführung der Impfung als Helfer im Rahmen der hoheitlichen Gefahrenabwehr tätig, sodass keine ärztliche Leistung im Sinne der GOÄ vorliegt.

Dr. Alexander T. Schäfer www.atsrecht.de
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Medizinrecht | Personenschäden | Versicherungsrecht

Patientendaten dürfen zur Abrechnung weitergegeben werden!

Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen die Patientendaten gesetzlich Krankenversicherter nun an private Abrechnungsstellen weitergeben werden.

Die Regelung gilt für Ärzteverbände, die die ärztlichen Honorarabrechnungen außerhalb des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen verarbeiten lassen. Dies ist im Rahmen sogenannter Selektivverträge möglich. Nach der Gesetzesänderung durch den Bundestag dürfen sie dies nun, sofern sichergestellt ist, dass die Patientendaten ausschließlich für die Honorarabrechnung verwendet werden.

Hintergrund:

Das Bundessozialgericht hatte durch Urteil vom 10.12.2008 (B 6 KA 37/07 R) entschieden, dass es für eine derartige Datenweitergabe einer besonderen Rechtsgrundlage bedarf, die bisher fehlte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen durften deshalb Abrechnungen, die durch private Abrechnungsstellen erstellt worden waren, zurückweisen. Mit der Gesetzesänderung müssen Sie diese aber akzeptieren.

Damit wird auch bei gesetzlich Krankenversicherten ein System legitimiert, das bisher nur den privat Krankenversicherten bekannt war. Hier ist es mittlerweile ganz üblich, dass der Arzt seine Rechnung nicht selbst erstellt und an den Patienten schickt, sondern dies über sogenannte Abrechnungsstellen durchführen lässt.

Dr. Alexander T. Schäfer www.atsrecht.de
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Gerichte geben den Patienten Recht!

Eine private Krankenzusatzversicherung erfasst auch die Kosten für Disk-Implantate.

Das Landgericht Köln hat am 29.03.2006 (23 O 269/03) entschieden, dass der private Krankenzusatzversicherer einer gesetzlicher versicherten Patientin die Kosten für sogenannte Disk-Implantate erstatten muss.

Bei den Disk- (auch Disc-) Implantaten handelt es sich um eine für den Patienten besonders angenehme Form von Zahnersatz. Anders als bei den üblichen Teleskopkronen kann der Patient bereits nach wenigen Tagen mit festsitzendem Zahnersatz versorgt werden. Auch kann bei dieser Methode auf den sonst so häufig erforderlichen Knochenaufbau verzichtet werden.

Die privaten Kranken- (Zusatz-) Versicherer verweigern jedoch häufig den Kostenersatz. Zu Unrecht, wie das LG Köln festgestellt hat. Denn nach den Versicherungsbedingungen kommt es nur darauf an, ob die Versorgung als medizinisch notwendig anzusehen ist oder nicht. Bei dieser Frage dürfen die Kosten aber keine Rolle spielen. Die medizinische Notwendigkeit entfällt nicht deshalb, weil es billigere Alternativen gibt.

Die Entscheidung ist nur konsequent. Medizinische Notwendigkeit ist nämlich etwas anderes als finanzielle Notwendigkeit!

Die Entscheidung kann im Volltext unter http://www.justiz.nrw.de abgerufen werden.

Dr. Alexander T. Schäfer www.atsrecht.de
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BGH: Krankenversicherer muss LASIK zahlen

Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16.09.2009 verpflichtet erstmals einen privaten Krankenversicherer (PKV) dazu, die Kosten für eine LASIK-Operation zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit zu tragen. Damit stärkt der BGH die, von einigen unterinstanzlichen Gerichten bereits eingeleitete, patientenfreundliche Auslegung der Versicherungsbestimmungen.

In der Rechtsprechung ist bisher umstritten, ob ein privater Krankenversicherer die Kosten für eine LASIK-OP ersetzen muss oder nicht. Zuletzt haben dies das LG Münster (21.08.2008, 15 O 21/08), das LG Göttingen (08.07.2008, 2 S 4/08) und ganz aktuell das AG Berlin-Tiergarten (15.09.2009, 6 C 337/07) bejaht.

In dem Rechtsstreit vor dem BGH hatte das Gericht erkennen lassen, dass es dem Begehren des klagenden Patienten auf Erstattung der Kosten des Eingriffs stattgeben werde. Das Versicherungsunternehmen hat daraufhin den Anspruch anerkannt, was zu einem Anerkenntnisurteil führte. Damit vermied der Versicherer, dass das höchste deutsche Gericht eine mit Gründen versehene Entscheidung traf, die Signalwirkung auch für alle anderen deutschen Gerichte gehabt hätte. Dennoch stellt das Urteil einen Meilenstein dar. Es steht zu erwarten, dass die Versicherer zukünftig nicht mehr damit argumentieren können, die Kostenerstattung der LASIK wäre nicht vom Schutz der der Krankenversicherung erfasst.

Allerdings zeichnet sich schon ab, dass die Versicherer neue „Nebenschaukriegsplätze“ eröffnen werden, um der Kostenerstattung zu entgehen. So wird wahrscheinlich künftig häufiger die Richtigkeit der augenärztlichen Abrechnungen bezweifelt werden.

Dr. Alexander T. Schäfer www.atsrecht.de
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