Pflichtangaben im Impressum

Ein leidiges Thema. Pflichtangaben im Impressum…

Jeder Arzt, der eine Website betreibt, ist dazu verpflichtet. Und wenn man es nicht beachtet? Dann mahnt die Konkurrenz ab. Und dass sich Ärzte untereinander gerne mal in die Haare kriegen, ist bekannt. Ein Bußgeld kann bis zu 50.000 € betragen.

Nun, was erwartet der Gesetzgeber im Impressum einer Arzthomepage:

  • Vollständiger Name
  • Anschrift der Praxis
  • Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Homepage
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung
  • Berufsbezeichnung (Approbation) erlangt in (Staat)
  • Zugelassen von der Ärztekammer (Stadt) als z.B. Facharzt für Neurologie
  • Angaben der Vereinigungen z.B. Ärztekammer (Stadt), Kassenärztliche Vereinigung (Stadt), Kassenzahnärztliche Vereinigung (Stadt)
  • Bei Partnerschaften Angaben des Partnerschaftsregisters und ggf. die USt.-ID nach § 27 des Umsatzsteuergesetzes

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Die meisten Ärztekammern bieten auf ihren Websites Texte zum Kopieren an. Die darin enthaltenen Verlinkungen können Sie gleich übernehmen.

Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie einfach bei der Ärztekammer nach. In der Regel erhalten Sie auch kompetente Auskünfte.

Ein Gedanke zu „Pflichtangaben im Impressum“

  1. Und wenn die Page endlich mal steht muss man natürlich auch die seite unter den Patienten bzw. neuen Patienten verbreiten. Das geht mithilfe von Links in Arztbewertungsportalen. Ganz neu ist jetzt auch die Seite http://www.termin-klick.de! Hier können Sie Ihre freien Termine kostenlos anbieten und auf einer eigenen Profilseite Ihre Praxis vorstellen. Das gesamte Angebot ist kostenlos!

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