Berufsordnung für medizinische Fachangestellte

Der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) hat beschlossen, dass für medizinische, zahnmedizinische und tiermedizinische Fachberufe künftig eine eigene Berufsordnung geltend soll.

Dies ist das Ergebnis des Beschlusses der Bundeshauptversammlung des Verbandes aus April 2008. Die Veröffentlichung ist für den Sommer 2008 vorgesehen. Künftig sollen die Fachangestellten nach Abschluss ihrer Ausbildung – ähnlich den, in den Berufsordnungen der Ärzte enthaltenen Gelöbnisse („hippokratischer Eid“) – ein feierliches Versprechen zur Einhaltung der Grundsätze dieser Berufsordnung ablegen.

Ziel der Berufsordnung soll die Festschreibung von Qualitätsstandards bei der Erbringung der Leistungen der medizinischen Fachangestellten sein. Zum Inhalt gehören Regeln für den Umgang mit Patienten sowie die Verpflichtung zur ständigen Fort- und Weiterbildung.

Rechtsanwalt Alexander T. Schäfer

Medizinrecht & Schadensmanagement | Frankfurt am Main